Grundsteuer 2025 Stralsund Rügen

Die Grundsteuer in Deutschland wird ab 2025 auf Basis eines reformierten Modells berechnet. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen:


Allgemeine Information – worum es geht

1. Hintergrund der Reform

  • Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherige Berechnungsmethode der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig, da die Einheitswerte auf veralteten Bewertungsgrundlagen basierten (1964 für Westdeutschland, 1935 für Ostdeutschland).
  • Bis 2025 muss die Grundsteuer auf Basis neuer Bewertungsverfahren berechnet werden.

2. Neue Berechnungsmethodik

Die Grundsteuer setzt sich ab 2025 aus drei Komponenten zusammen:

  1. Grundstückswert:
    • Wird anhand neuer Bewertungsverfahren regelmäßig aktualisiert.
    • Je nach Bundesland können unterschiedliche Modelle gelten (siehe Ländermodelle unten).
  2. Steuermesszahl:
    • Ein bundeseinheitlicher Faktor, der gegenüber dem alten System gesenkt wurde, um die höhere Bewertungsgrundlage auszugleichen.
  3. Hebesatz:
    • Wird von den Gemeinden festgelegt und entscheidet maßgeblich über die Höhe der Grundsteuer.
    • Die Kommunen müssen die Hebesätze so anpassen, dass keine unverhältnismäßige Mehrbelastung entsteht („Aufkommensneutralität“).

3. Modelle der Grundsteuer

Es gibt zwei Hauptansätze, je nach Bundesland:

Bundesmodell (wird von den meisten Bundesländern angewandt):

  • Bewertungskriterien:
    • Bodenrichtwert (pro Quadratmeter)
    • Grundstücksfläche
    • Gebäudefläche
    • Art der Immobilie (z. B. Wohn- oder Gewerbeimmobilie)
    • Nettokaltmiete (bei Mietobjekten)
  • Merkmal: Wertorientiert – orientiert sich am wirtschaftlichen Wert der Immobilie.

Abweichende Landesmodelle:

Einige Bundesländer haben von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und eigene Modelle eingeführt:

  • Flächenmodell (z. B. Bayern):
    • Bewertet ausschließlich nach Grundstücks- und Gebäudefläche, unabhängig vom Bodenrichtwert.
  • Flächen-Faktor-Modell (z. B. Niedersachsen, Hamburg):
    • Ähnlich wie das Flächenmodell, aber mit Berücksichtigung von Bodenrichtwerten als Korrekturfaktor.
  • Bodenwertmodell (z. B. Baden-Württemberg):
    • Nur der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche werden berücksichtigt.
  • Wohnlagenmodell (z. B. Sachsen):
    • Kombination aus Flächen und Lagefaktoren.

4. Auswirkungen auf Eigentümer und Mieter

Für Eigentümer:

  • Je nach Standort der Immobilie kann die Grundsteuer erheblich steigen oder sinken.
  • Immobilien in begehrten Lagen mit hohem Bodenrichtwert (z. B. Stadtzentren) werden tendenziell höher besteuert.
  • Einfachere Modelle (z. B. in Bayern) könnten zu einer Entlastung bei wertvollen Immobilien führen.

Für Mieter:

  • Die Grundsteuer ist Teil der Nebenkosten und wird über die Betriebskostenabrechnung auf Mieter umgelegt.
  • In Regionen mit steigenden Grundsteuern könnten auch die Nebenkosten für Mieter steigen.

Für Land- und Forstwirtschaft:

  • Spezielle Regelungen (Grundsteuer C) können für ungenutzte Grundstücke in attraktiven Wohnlagen gelten, um Baulandmobilisierung zu fördern.
  • Die Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke) bleibt jedoch die Norm.

5. Praktische Auswirkungen ab 2025

  • Steuererklärung: Eigentümer mussten bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Auf Basis dieser Daten erfolgt die Berechnung.
  • Veränderungen der Hebesätze: Ab 2025 können Gemeinden neue Hebesätze festlegen, um ihre Einnahmen stabil zu halten.
  • Transparenz: Viele Eigentümer werden erstmals nachvollziehen können, wie die Grundsteuer berechnet wird.

Tabellarische Übersicht

Hier ist eine tabellarische Gegenüberstellung der bisherigen Grundsteuerregelung und der Änderungen ab 2025 mit den Konsequenzen:

Aspekt
Bisher (bis 2024)
Neu (ab 2025)
Konsequenzen
Bewertungsgrundlage
Einheitswerte von 1964 (West) und 1935 (Ost), veraltet und nicht mehr marktkonform.
Neu ermittelte Werte basierend auf regelmäßig aktualisierten Bodenrichtwerten und Grundstücksdaten.
Höhere Transparenz und realistischere Steuerverteilung; kann zu deutlich höheren oder niedrigeren Steuern führen.
Berechnungsmethodik
Einheitliche Berechnung auf Basis von Grundstückswert, Steuermesszahl und Hebesatz.
Wertorientiertes Bundesmodell oder alternative Landesmodelle wie Flächenmodell oder Bodenwertmodell.
Bundesländer mit eigenem Modell (z. B. Bayern) könnten Steuerniveau stark beeinflussen.
Steuermesszahl
Einheitlich, relativ hoch, angepasst an die veraltete Bewertungsgrundlage.
Deutlich abgesenkt, um höhere Bewertungsgrundlagen auszugleichen.
Keine Aufkommenssteigerung durch die Reform – Ziel: „Aufkommensneutralität“.
Hebesatz der Gemeinde
Von den Kommunen festgelegt, z. T. sehr unterschiedlich (im Schnitt ca. 400–900 %).
Weiterhin von den Gemeinden festgelegt, Anpassungen zur Sicherstellung der Aufkommensneutralität.
Gemeinden könnten Hebesätze stark anpassen, was regional zu großen Unterschieden führen kann.
Einfluss der Lage
Lage wurde nur indirekt berücksichtigt (z. B. über Einheitswerte).
Im Bundesmodell direkt berücksichtigt über Bodenrichtwert und Nettokaltmiete (bei Mietobjekten).
Immobilien in begehrten Lagen (z. B. Stadtzentren) werden tendenziell höher besteuert.
Sonderregelungen
Keine spezielle Förderung oder Steuer für ungenutztes Bauland.
Einführung der Grundsteuer C: Höhere Steuersätze für ungenutzte Grundstücke in begehrten Lagen.
Anreiz zur Mobilisierung von Bauland; höhere Kosten für Eigentümer ungenutzter Grundstücke.
Datenaktualisierung
Einheitswerte blieben über Jahrzehnte unverändert.
Grundstückswerte sollen alle 7 Jahre aktualisiert werden.
Regelmäßige Anpassungen an den Markt; stabile und gerechtere Steuerlastverteilung.
Auswirkung auf Mieter
Teil der Betriebskosten, über Abrechnung an Mieter umgelegt.
Weiterhin umlegbar auf Mieter.
In Regionen mit steigender Grundsteuer höhere Nebenkosten für Mieter möglich.
Unterschiede je Region
Einheitliches System für alle Bundesländer.
Unterschiede durch Länderöffnungsklausel (z. B. Bayern: Flächenmodell; Baden-Württemberg: Bodenwertmodell).
Steuerlast variiert je nach Bundesland, Lage und Modell; Vergleichbarkeit wird erschwert.

Zusammenfassung der Konsequenzen:

  1. Für Eigentümer: Je nach Lage und Modell können sich die Kosten erheblich verändern. Immobilien in teuren Gegenden oder mit großem Bodenwert könnten deutlich teurer werden.
  2. Für Mieter: Höhere Grundsteuer kann über die Nebenkostenabrechnung durchschlagen, besonders in gefragten Stadtlagen.
  3. Für Kommunen: Hebesätze müssen angepasst werden, um die Einnahmen stabil zu halten, was zu regionalen Unterschieden führt.
  4. Für ungenutztes Bauland: Anreiz, Bauland zu nutzen oder zu verkaufen, um höhere Steuerlasten zu vermeiden.

Was bedeuten die Änderungen für Stralsund und Rügen

Die Grundsteuerreform ab 2025 wird auch für Eigentümer in Stralsund und auf Rügen spürbare Veränderungen mit sich bringen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Aspekte:

1. Bewertungsverfahren: In Mecklenburg-Vorpommern wird das Bundesmodell angewendet. Dieses berücksichtigt Faktoren wie Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart und -alter. Die Bodenrichtwerte in Stralsund und auf Rügen variieren je nach Lage und können die Steuerlast beeinflussen.

2. Hebesätze: Die Gemeinden legen individuelle Hebesätze fest, die maßgeblich die Höhe der Grundsteuer bestimmen. In Stralsund beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B derzeit 533 %. Zum Vergleich: In Greifswald liegt er bei 480 %, in Bergen auf Rügen bei 350 %.

3. Auswirkungen auf Eigentümer: Durch die Neubewertung können sich die Grundsteuerbeträge für einzelne Grundstücke ändern. Einige Eigentümer könnten höhere, andere niedrigere Zahlungen leisten müssen. Beispielsweise könnte die Grundsteuer für ein Einfamilienhaus in Stralsund mit einem Grundsteuerwert von 118.900 € und dem aktuellen Hebesatz etwa 196,46 € betragen.

4. Zeitplan: Die neuen Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 versendet. Die Gemeinden haben bis zum 30. Juni 2025 Zeit, die Hebesätze festzulegen. Daher könnten die ersten Bescheide auf vorläufigen Hebesätzen basieren und später angepasst werden.

5. Empfehlungen für Eigentümer:

  • Prüfung der Bescheide: Nach Erhalt sollten die Bescheide sorgfältig geprüft werden. Bei Unstimmigkeiten besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Einspruch einzulegen.
  • Informationseinholung: Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform bietet das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern.

Fazit: Die Grundsteuerreform zielt auf eine gerechtere Verteilung der Steuerlast ab. Die konkreten Auswirkungen für Eigentümer in Stralsund und auf Rügen hängen von individuellen Grundstücksdaten und den zukünftigen Hebesätzen der Gemeinden ab. Es ist daher ratsam, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und bei Bedarf rechtzeitig zu reagieren.

Tabelle mit den jeweiligen Konsequenzen für Stralsund und Rügen:

Aspekt
Bewohner
Gewerbetreibende
Touristen
Bewertungsgrundlage
Bisher veraltete Einheitswerte, unabhängig von aktuellen Marktpreisen.
Ähnlich wie bei Bewohnern, mit Fokus auf gewerblich genutzte Immobilien.
Keine direkte Belastung, indirekt über höhere Preise möglich.
Neu ab 2025
Grundstücke werden nach Bodenrichtwert und Nutzung bewertet.
Gewerbegrundstücke werden nach dem gleichen Modell, aber mit spezifischen Daten bewertet.
Touristische Unterkünfte (Hotels, Ferienwohnungen) werden ebenfalls neu bewertet.
Konsequenz
Bewohner in attraktiven Lagen (z. B. Altstadt Stralsund, Küstennähe auf Rügen) zahlen möglicherweise mehr.
Höhere Steuerlast für Gewerbeimmobilien in beliebten Tourismuszonen (z. B. Rügen) wahrscheinlich.
Eventuell höhere Übernachtungs- und Dienstleistungspreise durch Steuerweitergabe an Kunden.
Hebesatz der Gemeinde
Kommunale Hebesätze beeinflussen die Grundsteuerhöhe erheblich.
Gleiches gilt für Gewerbeimmobilien, mit Anpassungen durch die Gemeinden.
Keine direkte Belastung, aber Gemeinden könnten Einnahmen in touristische Infrastruktur investieren.
Konsequenz
Regionen mit hohen Hebesätzen könnten die Steuerlast für Bewohner weiter erhöhen.
Kleine und mittelständische Unternehmen in Gemeinden mit hohen Hebesätzen könnten stärker belastet werden.
Touristen könnten Preissteigerungen bemerken, die Attraktivität der Region bleibt aber durch Infrastrukturinvestitionen erhalten.
Umlage auf Dritte
Grundsteuer kann über Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden.
Gewerbemieten könnten steigen, wenn Vermieter die höhere Grundsteuer weitergeben.
Höhere Preise für Unterkünfte, Restaurants oder Dienstleistungen könnten die Folge sein.
Konsequenz
Mieter in begehrten Wohnlagen müssen mit steigenden Nebenkosten rechnen.
Gewerbetreibende in gemieteten Immobilien tragen möglicherweise höhere Kosten, was die Rentabilität schmälert.
Touristen zahlen indirekt über steigende Preise mehr für Dienstleistungen.
Strukturelle Auswirkungen
Bewohner in Regionen mit niedrigen Bodenrichtwerten (z. B. im Binnenland von Rügen) könnten profitieren.
Kleine Gewerbetreibende in touristischen Hotspots (z. B. Binz oder Sellin) könnten überproportional belastet werden.
Touristen könnten Preisanstiege bemerken, aber keine direkten Steuerbelastungen tragen.
Konsequenz
Weniger Nachfrage nach teuren Immobilien in zentralen Lagen könnte den Markt langfristig verändern.
Belastungen könnten kleine Gewerbe in Tourismusregionen zur Aufgabe zwingen.
Höhere Preise könnten budgetbewusste Touristen abschrecken, was langfristig zu Umsatzverlusten führen könnte.
Anreize zur Baulandnutzung
Einführung der Grundsteuer C für ungenutzte Grundstücke könnte Baulandaktivierung fördern.
Unbebaute Gewerbegrundstücke in gefragten Lagen könnten höher besteuert werden.
Eventuelle Investitionen in touristische Infrastruktur durch erschlossenes Bauland.
Konsequenz
Bauland in touristischen Gegenden wird möglicherweise besser genutzt, was zu einer Entlastung bei Wohnraummangel führen könnte.
Gewerbetreibende könnten gezwungen sein, ungenutzte Flächen schneller zu entwickeln.
Neue touristische Angebote könnten durch aktivierte Flächen entstehen.
Veränderungen in der Immobiliennutzung
Eigentümer könnten auf kleinere Grundstücke ausweichen, um Steuerlast zu senken.
Gewerbetreibende könnten Flächen optimieren, um Kosten zu reduzieren.
Keine direkten Auswirkungen, aber die Attraktivität der Region könnte durch Investitionen steigen.
Konsequenz
Steuerlich optimierte Immobiliennutzung könnte langfristig zu kompakteren Wohn- und Gewerbebauten führen.
Wirtschaftlich weniger rentable Flächen könnten aufgegeben werden.
Höhere Infrastrukturqualität könnte den Tourismus fördern.
Positive Effekte
Gerechtere Verteilung der Steuerlast zwischen Bewohnern verschiedener Lagen.
Chancen für neue Gewerbe durch aktiviertes Bauland in Top-Lagen.
Indirekte Förderung der regionalen Entwicklung und Infrastruktur durch höhere Steuereinnahmen.
Negative Effekte
Steigende Nebenkosten für Mieter, vor allem in begehrten Lagen.
Erhöhte Betriebskosten, insbesondere in hoch frequentierten Tourismusregionen.
Steigende Übernachtungspreise könnten die Region für budgetbewusste Touristen weniger attraktiv machen.
Konsequenz
Bewohner mit niedrigem Einkommen könnten stärker belastet werden, was soziale Spannungen verstärken könnte.
Touristische Betriebe könnten aufgrund steigender Fixkosten unter Druck geraten.
Budgetbewusste Touristen könnten weniger nach Rügen und Stralsund reisen, was langfristig die Wirtschaft beeinflusst.

Fazit für die Zielgruppen:

  • Bewohner: Besonders betroffen könnten Menschen in zentralen Lagen Stralsunds oder in Küstennähe auf Rügen sein. Bewohner ländlicher Gebiete profitieren möglicherweise.
  • Gewerbetreibende: Unternehmen in touristischen Hotspots (z. B. Hotels, Ferienwohnungen) könnten durch steigende Steuerlast unter Druck geraten, während Gewerbe in weniger attraktiven Lagen entlastet werden könnte.
  • Touristen: Zwar keine direkte Belastung, aber steigende Übernachtungs- und Dienstleistungspreise könnten die Region weniger erschwinglich machen.

Wie kann man sich auf die Änderungen der Grundsteuer 2025 vorbereiten

1. Für Bewohner:

a) Prüfung der Steuerbescheide:

  • Was tun?
    • Nach Erhalt des Grundsteuerwertbescheids prüfen, ob die Angaben zu Grundstücksgröße, Nutzung und Bodenrichtwert korrekt sind.
    • Fehler innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids beim Finanzamt melden.
  • Warum?
    • Fehlerhafte Angaben könnten zu einer zu hohen Grundsteuer führen.

b) Analyse der finanziellen Auswirkungen:

  • Was tun?
    • Nachrechnen, wie sich die Steuerlast voraussichtlich auf die monatlichen Fixkosten auswirkt.
    • Nebenkostenabrechnungen kontrollieren, falls die Grundsteuer auf Mieter umgelegt wird.
  • Warum?
    • Um sich frühzeitig auf mögliche Kostensteigerungen einzustellen.

c) Optimierung der Wohnsituation:

  • Was tun?
    • Prüfen, ob eine Verkleinerung des Grundstücks oder ein Wechsel in eine Region mit geringeren Bodenrichtwerten sinnvoll ist.
    • Förderprogramme zur energetischen Sanierung oder Modernisierung nutzen, um langfristige Wohnkosten zu senken.
  • Warum?
    • Um die Belastung durch eine steigende Grundsteuer zu reduzieren.

2. Für Gewerbetreibende:

a) Überprüfung der Betriebsimmobilien:

  • Was tun?
    • Bewerten, wie die neuen Regelungen den Standort beeinflussen.
    • Alternativen prüfen, z. B. Standorte in Regionen mit geringeren Hebesätzen.
  • Warum?
    • Höhere Grundsteuerlast kann die Rentabilität beeinflussen.

b) Kalkulation von Preissteigerungen:

  • Was tun?
    • Analysieren, ob die Mehrkosten durch die Grundsteuer auf Kundenpreise umgelegt werden können.
  • Warum?
    • Um die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

c) Optimierung der Flächennutzung:

  • Was tun?
    • Flächen effizienter nutzen oder nicht benötigte Flächen aufgeben.
  • Warum?
    • Um die Steuerlast zu minimieren.

d) Nutzung von Beratungsangeboten:

  • Was tun?
    • Steuerberater oder Immobilienexperten zurate ziehen, um potenzielle Einsparungen oder Optimierungen zu identifizieren.
  • Warum?
    • Fachleute können wertvolle Tipps geben und rechtliche Risiken minimieren.

3. Für Gemeinden:

a) Anpassung der Hebesätze:

  • Was tun?
    • Die bisherigen Hebesätze überdenken, um die Grundsteueraufkommen fair und aufkommensneutral zu gestalten.
  • Warum?
    • Um die Belastung für Bewohner und Gewerbe in der Region nicht unverhältnismäßig zu erhöhen.

b) Kommunikation mit Bürgern:

  • Was tun?
    • Transparente Informationen über die Auswirkungen der Reform bereitstellen (z. B. Infoveranstaltungen, Leitfäden).
  • Warum?
    • Um Unmut und Verunsicherung bei Bürgern und Unternehmen vorzubeugen.

c) Nutzung der Grundsteuer C:

  • Was tun?
    • Unbebaute Grundstücke in gefragten Lagen gezielt besteuern, um Bauland zu mobilisieren.
  • Warum?
    • Um Wohnraum- und Gewerbeflächenengpässe zu entschärfen.

4. Allgemeine Tipps:

  • Regelmäßige Aktualisierung der Immobilienwerte:
    • Immobilienbesitzer sollten ihre Grundstückswerte mit den Bodenrichtwerten vergleichen und die Änderungen im Blick behalten.
  • Widerspruchsmöglichkeiten nutzen:
    • Im Zweifel sollte immer Einspruch gegen fehlerhafte Bescheide eingelegt werden. Steuerberater oder Anwälte können helfen.
  • Finanzplanung anpassen:
    • Langfristige Kostensteigerungen durch die Grundsteuerreform in die Budgetplanung aufnehmen.

Zusammenfassung:

Die Vorbereitung auf die Grundsteuerreform erfordert eine aktive Auseinandersetzung mit den Änderungen. Frühzeitiges Handeln und die Nutzung von Beratungsmöglichkeiten können helfen, die finanziellen Auswirkungen abzufedern und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Ressourcen:

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